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   BAG, 19.04.1978 - 5 AZR 834/76   

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BAG, 19.04.1978 - 5 AZR 834/76 (https://dejure.org/1978,564)
BAG, Entscheidung vom 19.04.1978 - 5 AZR 834/76 (https://dejure.org/1978,564)
BAG, Entscheidung vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 (https://dejure.org/1978,564)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haushalt des Arbeitnehmers - Erkrankung eines minderjährigen Kindes - Beaufsichtigung - Betreuung - Pflege - Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes - Krankengeld - Wirtschaftliche Sicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 616 Abs. 1; RVO § 182 Abs. 10 § 185c
    Zur Weiterbezahlung eines Arbeitnehmers im Falle eines erkrankten, in seinem Haushalt lebenden unter acht Jahre alten Kindes

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Persönlicher Hinderungsgrund bei Pflege des kranken Kindes (§ 616 BGB)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 30, 240
  • NJW 1978, 2316
  • BB 1978, 1116
  • DB 1978, 1595
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.04.1960 - 1 AZR 16/58

    Lohnfortzahlung - Arbeitsverhinderung

    Auszug aus BAG, 19.04.1978 - 5 AZR 834/76
    Dieser objektiven Unmöglichkeit stehen Fälle gleich, in denen die Dienstleistung dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist (BAG 9, 179 (182) = AP Nr. 23 zu § 616 BGB (zu 2 b der Gründe); BAG AP Nr. 43 zu § 616 BGB (zu 2 der Gründe)).

    Dabei muß sich der Arbeitnehmer aber um andere Pflegemöglichkeiten kümmern, wenn er mit einer länger dauernden Erkrankung rechnen muß; er muß den Arbeitsausfall zu begrenzen suchen (BAG 9, 179 (182) = AP Nr. 23 zu § 616 BGB (zu 2 b der Gründe)).

  • BAG, 07.06.1978 - 5 AZR 466/77

    Erkrankung eines Kindes - Haushalt des Handlungsgehilfen - Unverschuldetes

    Auszug aus BAG, 19.04.1978 - 5 AZR 834/76
    Es braucht deshalb nicht entschieden zu werden, ob dies rechtlich möglich wäre (vgl. zu dieser Frage das Urteil des Senats vom 7. Juni 1978 in der ebenfalls am 19. April 1978 verhandelten Rechtssache 5 AZR 466/77).
  • BAG, 24.02.1955 - 2 AZR 10/54

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlungsanspruch bei erheblicher

    Auszug aus BAG, 19.04.1978 - 5 AZR 834/76
    Die Anrechnungspflicht des § 616 Abs. 1 Satz 2 BGB ist für diese Fälle gegenstandslos geworden (BAG 1, 338 (339 f.) = AP Nr. 2 zu § 616 BGB; Erman-G. Küchenhoff, BGB, 6. Aufl., § 616 RdNr. 67).
  • Drs-Bund, 28.09.1973 - BT-Drs 7/1039
    Auszug aus BAG, 19.04.1978 - 5 AZR 834/76
    Im Bericht des Abgeordneten Geiger (BT-Drucks. 7/1039 - zu 3 (S. 3 f.)) heißt es:.
  • BGH, 30.11.1978 - III ZR 43/77

    Seuchenpolizeiliches Tätigkeitsverbot

    In ähnlichem Sinne hat das Bundesarbeitsgericht (NJW 1978, 2316 und 2318) eine Subsidiarität des sozialversicherungsrechtlichen Anspruchs auf (Pflege-)Krankengeld nach § 85 c RVO gegenüber den arbeitsrechtlichen Ansprüchen auf Arbeitsentgelt nach § 616 Abs. 1 BGB und § 63 HGB angenommen (vgl. auch BAG DB 1978, 2179 zu dem Grundsatz, daß ein gesetzliches Beschäftigungsverbot nach § 17 BSeuchG Ansprüche auf Lohnfortzahlung nach dem Lohnfortzahlungsgesetz nicht ausschließt, wenn das Verbot die Folge einer Erkrankung [offene Tuberkulose] ist).
  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 134/80

    Annahmeverzug des Arbeitsgebers und Lohnzahlungspflicht - Tarifvertragliche

    Dies gilt etwa für Todesfälle in der Verwandtschaft, Erkrankungen von Familienangehörigen, sonstige familiäre Ereignisse, aber auch bei Vorladungen des Arbeitnehmers vor ein Gericht oder eine Behörde sowie (insoweit nicht unbestritten) seine Inanspruchnahme durch öffentliche Ehrenämter (vgl. das Urteil des BAG vom 25. Oktober 1973 - 5 AZR 156/73 - AP Nr. 43 zu § 616 BGB ; BAG 30, 240, 244 = AP Nr. 48 zu § 616 BGB ; BAG 32, 32, 33 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB , auch das Urteil des erkennenden Senats vom 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 -, zur Veröffentlichung bestimmt; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I, § 44 III 1 a) bb, S. 330; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3. Aufl., Band I, § 43 I 2, S. 611; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 3. Aufl., § 97 II 1, S. 459; Soergel/Siebert/ Wlotzke/Volze, BGB , 10. Aufl., § 616 Rz 8; Staudinger/ Nipperdey/Mohnen, BGB , 11. Aufl., § 616 Rz 10 - 11 sowie Münchener Kommentar-Schaub, § 616 Rz 7, 9 und 10).

    Insoweit wird sachlich zutreffend und gesetzestreu von "subjektiven" oder "persönlichen Leistungshindernissen" gesprochen (vgl. BAG 30, 240, 245 = AP Nr. 48 zu § 616 BGB ).

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 10/15 R

    Krankenversicherung - Kinderkrankengeld - kein Ruhen nach § 49 Abs 1 Nr 2 SGB 5

    Außerdem ist ein solcher Arbeitsentgeltanspruch auf eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" von etwa fünf Tagen (vgl BAGE 30, 240 = AP Nr. 48 zu § 616 BGB = USK 7842, mwN) begrenzt.
  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 739/21

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz -

    Demgegenüber soll nach der Rechtsprechung im Sinne einer belastungsbezogenen Betrachtungsweise bei der Bewertung des Verhinderungszeitraums - ungeachtet etwaiger Ausnahmen für bestimmte hier nicht relevante Fallgruppen -, z.B. BAG, Urteile vom 25. Oktober 1973 - 5 AZR 156/73 -, juris Rn. 12 f., und vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 -, juris Rn. 22, - auf die gesamten Umstände des Einzelfalles abgestellt werden, insbesondere auf das Verhältnis zwischen der Dauer der Verhinderung und der Länge der bisherigen Beschäftigung.
  • VG Berlin, 16.11.2022 - 32 K 109.22

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz:

    (1) In der Person des Dienstpflichtigen im Sinne des § 616 Satz 1 BGB liegende Gründe sind allein subjektive, persönliche Leistungshindernisse, die sich aus den persönlichen Verhältnissen, den Lebensumständen des Arbeitsnehmers ergeben müssen (vgl. BAG, Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 134/80 - juris Rn. 21; BAG, Urteil vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 - juris Rn. 19).

    Pauschal und unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses nimmt das BAG dagegen für die Betreuung eines erkrankten Kindes unter acht Jahren an, dass ein Zeitraum bis zu fünf Arbeitstagen, wie er in Fällen dieser Art im Allgemeinen nur in Betracht komme, in aller Regel als verhältnismäßig nicht erheblich im Sinne von § 616 BGB anzusehen sei (BAG, Urteil vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 - juris Rn. 22).

    Aus der Rechtsprechung des BAG lässt sich ableiten, dass dieses wohl überwiegend auf die einzelnen Arbeitstage abstellt (vgl. etwa BAG, Urteil vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 - juris Rn. 22 zur Kinderbetreuung; BAG, Urteil vom 25. April 1960 - 1 AZR 16/58 - juris Rn. 12 zur gleichen Bedeutung von Verhinderung in § 616 BGB und "versäumter Arbeitszeit"), jedoch finden sich insbesondere bei mehrwöchigen Fehlzeiten auch Urteile, die pauschal von Wochen sprechen und mithin auf Kalendertage abstellen (vgl. etwa BAG, Urteil vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - juris Rn. 43 zu einer mehr als sechswöchigen Untersuchungshaft; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 27. März 2015 - 10 Sa 1005/14 - juris Rn. 32 zu einem dreiwöchigen Kuraufenthalt).

  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 318/20

    Arbeitszeitkonto - Gutschrift für Zeiten der Ausübung eines kommunalpolitischen

    bb) § 616 Satz 1 BGB setzt voraus, dass der Arbeitnehmer durch einen in seiner Person oder in seinen persönlichen Verhältnissen liegenden Grund an der Arbeitsleistung tatsächlich verhindert ist (vgl. BAG 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 30, 240; Staudinger/Oetker [2019] § 616 Rn. 47 ff.; MHdB ArbR/Tillmanns 5. Aufl. § 77 Rn. 19 ff.) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 563/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

    vgl. BAG, Urteile vom 11. Augst 1988- 8 AZR 721/85 -, juris, Rn. 41, und vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 -, juris, Rn. 19.
  • VG Oldenburg, 26.04.2021 - 7 A 1497/21

    Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers; Verdienstausfallentschädigung bei

    Um anzunehmen, dass die Verhinderung des Arbeitnehmers, seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis zu erfüllen, genügt es, wenn sich die Verhinderung allgemein in seinen persönlichen Lebensumständen gründet und sich nicht auf einen größeren Kreis von Arbeitnehmern bezieht (BAG, Urteil vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 -, NJW 1978, 2316 [2317]).
  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 424/21

    Nach Corona-Quarantäne bei Tönnies muss Land Entschädigung zahlen

    Demgegenüber soll nach der Rechtsprechung im Sinne einer belastungsbezogenen Betrachtungsweise bei der Bewertung des Verhinderungszeitraums - ungeachtet etwaiger Ausnahmen für bestimmte hier nicht relevante Fallgruppen -, z.B.: BAG, Urteile vom 25. Oktober 1973 - 5 AZR 156/73 -, juris Rn. 12 f., und vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 -, juris Rn. 22, - auf die gesamten Umstände des Einzelfalles abgestellt werden, insbesondere auf das Verhältnis zwischen der Dauer der Verhinderung und der Länge der bisherigen Beschäftigung.
  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85

    Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen

    Sie war als ein subjektiv persönliches Hindernis im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anzusehen (zu diesem Begriff vgl.: BAGE 30, 240, 244 f. = AP Nr. 48 zu § 616 BGB, unter II 1 a der Gründe).
  • BAG, 07.06.1978 - 5 AZR 466/77

    Erkrankung eines Kindes - Haushalt des Handlungsgehilfen - Unverschuldetes

  • VG Berlin, 01.12.2022 - 14 K 631.20

    Kontaktpersonenquarantäne: Keine Erstattung der Lohnfortzahlung für Arbeitgeber

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 1460/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 877/21
  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82

    Lohnzahlungsanspruch

  • LAG Thüringen, 28.08.1995 - 4 Sa 15/94

    Abfindung: Auflösung der Beschäftigungsstelle

  • VG Münster, 01.09.2022 - 5a K 1073/21

    Coronavirus, Absonderung, Abbedingung von § 616 BGB, Formulararbeitsvertrag,

  • BAG, 24.03.1982 - 5 AZR 1209/79
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2012 - 5 Sa 308/11

    OT-Mitgliedschaft im Einzelhandelsverband Nord e.V. - Anspruch auf

  • VG Minden, 15.11.2022 - 16 K 1556/21
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2009 - 5 Sa 102/09

    Kürzung einer tariflichen Sonderzuwendung aufgrund von Ausfallzeiten durch

  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
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Rechtsprechung
   BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76   

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https://dejure.org/1978,534
BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76 (https://dejure.org/1978,534)
BAG, Entscheidung vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76 (https://dejure.org/1978,534)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 (https://dejure.org/1978,534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrat - Betriebsratsmitglied - Verletzung der gesetzlichen Pflichten - Antrag auf Ausschluß - Hilfsantrag zum Hauptantrag - Außerordentliche Kündigung - Gewährleistung des Betriebsfriedens - Parteipolitische Betätigungen im Betrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2216 (Ls.)
  • BB 1178, 116
  • BB 1978, 1116
  • DB 1978, 1547
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73

    Wahlwerbung

    Auszug aus BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76
    Gegen die Vorschrift des § 74 Abs. 2 BetrVG, die vornehmlich der Gewährleistung des Betriebsfriedens dient, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 42, 133 /140/141/).
  • BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75

    Parteipolitischer Betätigung in Betriebsversammlung -; Referat zu

    Auszug aus BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76
    Nach § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG sind dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat parteipolitische Betätigungen im Betrieb schlecht hin, d.h. ohne Rücksicht darauf untersagt, ob im Einzelfall eine konkrete Gefährdung des Betriebsfriedens zu besorgen ist (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 13- September 1977 - 1 ABR 67/75 /demnächst/ AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.12.1975 - 1 AZR 94/74

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Aufstellung einer Bußordnung bzw.

    Auszug aus BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76
    Die in den Vorschriften der §§ 2 Abs. 1 und 74 Abs. 2 BetrVG enthaltenen Gebote und Verbote richten sich auch an die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 5- Dezember 1975 - 1 AZR 94/74 -, /demnächst/ AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    Ein grober Verstoß gegen gesetzliche Pflichten im Sinne von § 23 Abs. 1 BetrVG liegt dann vor, wenn die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAG vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, juris, Rn. 85).

    Es handelt sich bei der Bestimmung um eine unmittelbar verpflichtende Rechtsnorm und nicht um einen reinen Programmsatz (BAG vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, juris, Rn. 81).

    Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist verletzt, wenn ein Verhalten des Arbeitgebers nicht nur sachlich falsch, sondern böswillig entstehend dargestellt wird und eine solche Äußerung geeignet ist, den Arbeitgeber in den Augen der Arbeitnehmerschaft herabzusetzen (BAG vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, juris, Rn. 80).

  • ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18

    Borbet beantragt Auflösung des Betriebsrates, hilfsweise Ausschluss des

    Es handelt sich bei der Bestimmung um eine unmittelbar verpflichtende Rechtsnorm und nicht um einen reinen Programmsatz (vgl. BAG vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, Rn. 81).
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Bei dem Begriff der "groben Pflichtverletzung" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der den Tatsacheninstanzen einen Beurteilungsspielraum läßt (BAG Beschluß vom 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972).

    Ob der Verstoß grob ist, richtet sich danach, ob die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAGE 2, 175 = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; Senatsbeschluß vom 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972).

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen einer Pflichtverletzung aus einer

    Die Pflichtverletzung muss "grob", nämlich objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend sein (vgl. BAG 22.06.1993 - 1 ABR 62/92 -, AP Nr. 22 zu § 23 BetrVG 1972; BAG 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, BB 1978, 1116 Rn. 85; LAG Düsseldorf v. 09.01.2013 a. a. O.).

    Dies kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der betrieblichen Gegebenheiten und des Anlasses der Pflichtverletzung beurteilt werden (BAG 22.06.1993 a.a.O.; BAG 21.02.1978 a.a.O.; LAG Düsseldorf v. 09.01.2013 a. a. O).

  • ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15

    Zustimmung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden?

    Die Pflichtverletzung muss "grob", nämlich objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend sein (vgl. BAG 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 -, AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 22; BAG 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - Rn. 85, BB 1978, 1116; LAG Düsseldorf 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 50).
  • LAG Köln, 14.01.2022 - 9 TaBV 34/21

    Unzulässige Information durch den Betriebsrat gegenüber der Belegschaft; Verstoß

    So werden etwa die Grundlagen des Vertrauens nachhaltig gestört, wenn in einem Flugblatt ein Verhalten des Arbeitgebers nicht nur sachlich falsch, sondern böswillig entstellend dargestellt wird und eine solche Äußerung geeignet ist, den Arbeitgeber in den Augen der Arbeitnehmerschaft herabzusetzen (BAG, Beschluss vom 21. Februar 1978- 1 ABR 54/76 -, Rn. 80, juris).
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12

    Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat

    Die Pflichtverletzung muss objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend sein (BAG 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, BB 1978, 1116 Rn. 85; BAG 22.06.1993 - 1 ABR 62/92, AP Nr. 22 zu § 23 BetrVG 1972 Rn. 53; s.a. BAG 04.05.1955 - 1 ABR 4/53, AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG Rn. 15).

    Dies kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der betrieblichen Gegebenheiten und des Anlasses der Pflichtverletzung beurteilt werden (BAG 22.06.1993 a.a.O. Rn. 53; s.a. BAG 05.09.1967 a.a.O. Rn. 48; BAG 21.02.1978 a.a.O. Rn. 85).

    Jedenfalls war sein Verhalten außerordentlich leichtfertig, weil eine nähere Überprüfung (vgl. insoweit BAG 21.02.1978 a.a.O. Rn. 86) ohne weiteres ergeben hätte, dass seine Verhaltensweise unzulässig war.

  • ArbG Stuttgart, 24.07.2013 - 22 BV 13/13

    IG Metall / Betriebsrat Kärcher: Keine Einigung im Gütetermin

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 22.06.1993 - 1 ABR 62/92 - zitiert nach beck-online), von der abzuweichen die Kammer keine Veranlassung hat, handelt es sich bei dem Begriff der "groben Pflichtverletzung" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der den Tatsacheninstanzen einen Beurteilungsspielraum lässt (BAG, Beschluss vom 21.2. 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972).

    Ob der Verstoß grob ist, richtet sich danach, ob die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAGE 2, 175 = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; Beschluss vom 21.2. 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972).

  • BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 67/84

    Streitigkeit über das Aushängen von Flugblättern zur Frage der

    Im Streitfall kann dahingestellt bleiben, ob das Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb nach § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG nur eine Konkretisierung der betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht ist (so BVerfGE 42, 133, 140 [BVerfG 28.04.1976 - 1 BvR 71/73] = AP Nr. 2 zu § 74 BetrVG 1972; BAG 29, 281 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972, jeweils m. w. N.) oder ob es darüber hinaus in enger Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgebot für Arbeitgeber und Betriebsrat in § 75 BetrVG steht (so Dietz/Richardi, BetrVG, 6.Aufl., § 74 Rz 55 ff.; Säcker, AuR 1965, 353, 358 f.; Gamillscheg, Arbeitsrecht 11, 5. Aufl., Nr. 438 a; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. II/2, S. 1347 f., jeweils m. w. N.).

    Eine Trennung in eine zulässige allgemeinpolitische Betätigung von der verbotenen parteipolitischen Betätigung ist, bei Berücksichtigung des Verbotszwecks einerseits und der fließenden Grenzen zwischen allgemeiner und Parteipolitik andererseits, nicht möglich (BAG Beschluß vom 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972, zu II 2 a, cc der Gründe; Galperin/Löwisch, aaO, § 74 Rz 21).

    Das Aufhängen der hier strittigen Flugblätter durch ein Betriebsratsmitglied stellt danach eine verbotene parteipolitische Betätigung im Sinne des § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG dar (vgl. BAG Beschluß vom 21. Februar 1978, aaO).

    Jedes die Meinungsäußerungsfreiheit beschränkende Gesetz ist zwar seinerseits im Lichte der überragenden Bedeutung des eingeschränkten Grundrechts auszulegen und damit selbst wieder in seiner grundrechtsbeschränkenden Wirkung eingeschränkt (BVerfGE 7, 198, 208 f.; BAG Beschluß vom 21. Februar 1978, aaO, zu II 2 a, aa der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2021 - 7 TaBV 9/20

    Zustimmungsersetzung - außerordentliche Kündigung - freigestellter

    Das freigestellte Betriebsratsmitglied unterliegt hinsichtlich der Erfüllung der betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, es ist aber verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitgebers nachzuweisen, dass es sich der Erfüllung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben widmet, soweit er Aufgaben außerhalb des Betriebs ausführt (BAG 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - Rn. 91 mwN., juris).

    Liegt nach Ansicht des Arbeitgebers im Verhalten des Betriebsratsmitglieds nicht nur eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten, sondern zugleich eine Verletzung von betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten, so kann der Arbeitgeber neben dem Zustimmungsersetzungsantrag nach § 103 Abs. 2 BetrVG auch einen Antrag nach § 23 Abs. 1 BetrVG stellen (BAG 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - Rn. 67; LAG Rheinland-Pfalz 15. April 2015 - 4 TaBV 24/14 - Rn. 53 mwN., jeweils juris).

    Beide Anträge verfolgen als Prozessziel das Ausscheiden des betreffenden Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat; der Hilfsantrag erstrebt dies allein, der Hauptantrag als Folge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 24 Nr. 3 BetrVG; BAG 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - Rn. 67, juris).

  • LAG Hessen, 12.08.1993 - 12 TaBV 203/92

    Betriebsrat: gerichtliche Auflösung wegen grober Pflichtverletzungen

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2021 - 5 TaBV 33/20

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds; grobe Amtspflichtverletzung

  • LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12

    Ausschließung von Betriebsratsmitgliedern - Nichtinformation - Quorum -

  • BAG, 12.06.1986 - 6 AZR 559/84

    Abmahnung: Verstoß gegen das Verbot politischer Betätigung, Anspruch auf

  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;

  • LAG Hessen, 15.07.2004 - 9 TaBV 190/03

    Internetveröffentlichung; Betriebsratsmitglied; Homepage

  • BVerwG, 11.01.2006 - 6 PB 17.05

    Ausschluss eines Personalratsmitgliedes auf Antrag des Personalrats;

  • ArbG Elmshorn, 23.08.2023 - 3 BV 31 e/23

    Eine Vielzahl von Pflichtverstößen kann zur gerichtlichen Auflösung des

  • LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 TaBV 117/07

    Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines

  • LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von streikbrechenden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 10 TaBVGa 146/14

    Vergleich von Arbeitsbedingungen mit einem Konzentrationslager durch

  • ArbG Essen, 09.12.2015 - 6 BV 100/15

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober

  • ArbG Ulm, 18.08.2015 - 5 BV 2/15

    Betriebsrat - Ausschlussverfahren - grobe Amtspflichtverletzung - Rücktritt des

  • LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Bedrohung

  • ArbG Düsseldorf, 29.04.2020 - 15 BV 235/19
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2014 - 10 TaBV 1134/14

    Außerordentliche Kündigung - KZ-Vergleich - Meinungsäußerung - Schmähkritik

  • LAG Hamm, 14.08.2009 - 10 TaBV 175/08

    Unbegründeter Ausschließungsantrag des Betriebsrates gegen Betriebsrätin;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16

    Ausschluss aus dem Betriebsrat - leichtfertig erstattete Strafanzeige

  • LAG Hessen, 23.08.2021 - 16 TaBV 3/21

    Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung

  • ArbG Essen, 03.02.2016 - 6 BV 88/15
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2022 - 4 Ta 141/22

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Durchführung einer Betriebsratswahl;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15

    Auflösung des Betriebsrates - Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 9 TaBV 19/05

    Zustimmungsersetzung oder Ausschluss bei Beschwerdeschreiben

  • LAG Hamm, 19.03.2004 - 13 TaBV 146/03

    Ausschluss, Betriebsrat, Betriebsratsmitgliedgrobe, Pflichtverletzung, Rückgabe,

  • LAG Hessen, 04.01.2018 - 15 Ta 310/17

    Umfang der verfahrensüberschreitenden Sachentscheidungskompetenz gem. § 17 Abs. 2

  • LAG Hessen, 07.03.2013 - 9 TaBV 197/12

    Darf Betriebsratsmitglied über innerbetriebliche Vorgänge die Öffentlichkeit

  • ArbG Darmstadt, 12.04.2007 - 12 BV 18/06

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • ArbG Kempten, 21.08.2012 - 2 BV 16/12

    Sorgfaltspflicht Betriebsrats: Ausschluss Betriebsratsvorsitzenden

  • ArbG Berlin, 10.01.2007 - 76 BV 16593/06

    Zulässigkeit einer betriebsverfassungsrechtlichen Abmahnung

  • ArbG Halle, 17.09.2013 - 3 BV 41/12

    Ausschlussverfahren gegen Betriebsratsmitglied - gerichtliche Überprüfung der

  • ArbG Herford, 06.04.2016 - 2 BV 28/15

    Ausschluss eines Betriebsrats-Vorsitzenden wegen Äußerungen gegen einen

  • ArbG Hagen, 06.10.2011 - 4 BV 39/10

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat

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